Lösungen

Dokumentation

Neben der strikten Getrenntsammlung von Abfällen ist die Durchführung und Bereithaltung einer umfassenden Abfalldokumentation eine der neuen Hauptpflichten der novellierten Gewerbeabfallverordnung

Diese Anforderung gilt ausnahmslos für alle Gewerbetreibenden und für jeden Standort in unterschiedlichem Ausmaß – kleine Abfallerzeuger können und müssen weniger dokumentieren als Unternehmen mit einem umfangreichen Abfallaufkommen. Im Bereich der Baustellenabfälle muss die Dokumentation für jedes Bauvorhaben erstellt werden. 

Wichtig zu beachten ist dabei, dass

  • die Getrenntsammlung nachvollziehbar dargestellt wird,
  • eventuelle Ausnahmetatbestände umfassend begründet werden,
  • bei Veränderungen eine zeitnahe Aktualisierung der Unterlagen erfolgt,
  • die regelmäßige Kontrolle der beauftragten Entsorgungsunternehmen durchgeführt wird,  
  • die Dokumentation keine einmalige Sache ist: 
Die Verordnung fordert eine fortlaufende Aktualisierung der Mengenströme. 

Diese Dokumentation muss der zuständigen Abfallbehörde auf deren Verlangen vorgelegt werden. Ist das nicht möglich, sieht die Gewerbeabfallverordnung Geldbußen bis zu 10.000 EUR vor. 

Das Tückische dabei: Wird im Rahmen der Prüfung der Unterlagen festgestellt, dass die Anforderungen an die Getrennthaltung der Abfälle nicht vollständig erfüllt wurden, können sogar Geldstrafen bis zu 100.000 EUR verhängt werden. 

Viele der Formulierungen und Anforderungen der Verordnung sind noch sehr unkonkret beschrieben und es ergeben sich regelmäßig neue, teilweise widersprüchliche Auffassungen zur Auslegung. Wir verfolgen diese Entwicklung sehr eng und sind im regelmäßigen Austausch mit den Behörden.

Gern übernehmen wir die verantwortungsvolle Führung der Dokumentation für Sie – inklusive einer fortlaufenden Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Dabei weisen wir Sie aktiv auf sich ergebende Veränderungen hin. Fragen Sie uns gern.

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