Die novellierte Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) gilt für alle Unternehmen, Unternehmer, Handwerksbetriebe, Freiberufler und Gewerbetreibenden. Jeder hat Aufgaben zu erfüllen, die in der Gewerbeabfallverordnung festgeschrieben sind.
Wenn Sie als Vermieter oder Verwalter einer Gewerbeimmobilie die Verantwortung über die Abfallentsorgung übernommen haben, haben Sie zwei Aufgaben:
Kümmern sich alle oder einige Gewerbemieter selbst um die komplette Entsorgung, haben Sie für diese Mieter nichts weiter mit der Gewerbeabfallverordnung zu tun. Empfehlen Sie ihnen gern unsere Informationen für Gewerbetreibende.
Wie immer: Es kommt darauf an, und zwar auf die Abfallart, die Abfallmenge und einige andere Faktoren. Grundsätzlich sollen mindestens sechs Abfallbehälter aufgestellt werden:
Sie haben dafür zu wenig Platz? Vielleicht können Sie eine der wenigen Ausnahmen anwenden, die In der Gewerbeabfallverordnung aufgeführt sind. Die sind allerdings nicht exakt definiert. Somit bleibt häufig unklar, ob eine Ausnahmeregelung angewandt werden kann oder nicht.
Fragen Sie uns gern. Wir prüfen für Sie, welche Verpflichtungen Sie für die Gewerbeimmobilie haben. Gleichzeitig erhalten Sie unsere Empfehlung, wie Sie diese am einfachsten umsetzen können.
Sie müssen beispielsweise dokumentieren,
Klingt kompliziert? Fragen Sie uns gern. Nach Prüfung und Empfehlung der Abfallsituation erstellen wir Ihnen gern die vollständige und gesetzeskonforme Dokumentation. Und falls die Abfallbehörde später Ihre Dokumentation überprüft, stehen wir natürlich an Ihrer Seite.