Aufgaben als

Vermieter und Verwalter

Die novellierte Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) gilt für alle Unternehmen, Unternehmer, Handwerksbetriebe, Freiberufler und Gewerbetreibenden. Jeder hat Aufgaben zu erfüllen, die in der Gewerbeabfallverordnung festgeschrieben sind.

Wenn Sie als Vermieter oder Verwalter einer Gewerbeimmobilie die Verantwortung über die Abfallentsorgung übernommen haben, haben Sie zwei Aufgaben:

  1. Sie müssen dafür sorgen, dass Ihre Gewerbemieter den Abfall gesetzeskonform trennen und sammeln können. Die dafür notwendigen Abfallbehälter müssen Sie bereitstellen.

  2. Sie müssen Ihren Gewerbemietern nachweisen, dass die Sammlung und das Recycling der gesammelten Abfälle gesetzeskonform lt. Gewerbeabfallverordnung ist. Diesen Nachweis erbringen Sie am einfachsten, wenn Sie ihnen im Rahmen der Nebenkostenabrechnung die notwendigen Infos zukommen lassen.

Kümmern sich alle oder einige Gewerbemieter selbst um die komplette Entsorgung, haben Sie für diese Mieter nichts weiter mit der Gewerbeabfallverordnung zu tun. Empfehlen Sie ihnen gern unsere Informationen für Gewerbetreibende.


Wie sammeln und trennen Sie bzw. Ihre Mieter gesetzeskonform?

Wie immer: Es kommt darauf an, und zwar auf die Abfallart, die Abfallmenge und einige andere Faktoren. Grundsätzlich sollen mindestens sechs Abfallbehälter aufgestellt werden:

  • Papier, Pappe und Karton (mit Ausnahme von Hygienepapier)
  • Glas
  • Kunststoffe
  • Metalle
  • Holz
  • Textilien
  • sowie gegebenenfalls weitere Fraktionen wie
    • Bioabfälle (inkl. Lebensmittel)
    • Ungefährliche Produktionsabfälle
    • Ungefährliche Krankenhausabfälle
    • Gefährliche Abfälle (inkl gefährlicher Produktionsabfälle wie Säuren, Laugen etc)

Sie haben dafür zu wenig Platz? Vielleicht können Sie eine der wenigen Ausnahmen anwenden, die In der Gewerbeabfallverordnung aufgeführt sind. Die sind allerdings nicht exakt definiert. Somit bleibt häufig unklar, ob eine Ausnahmeregelung angewandt werden kann oder nicht.

Fragen Sie uns gern. Wir prüfen für Sie, welche Verpflichtungen Sie für die Gewerbeimmobilie haben. Gleichzeitig erhalten Sie unsere Empfehlung, wie Sie diese am einfachsten umsetzen können.


Und wie weisen Sie Ihren Gewerbemietern nach, dass in der Immobilie alles gesetzeskonform ist?

Sie müssen beispielsweise dokumentieren, 

  • welche Abfallbehälter Sie den Mietern zur Verfügung gestellt haben,
  • warum Sie einige Abfallbehälter nicht aufgestellt haben,
  • dass der Abtransport der Abfälle gesetzeskonform durchgeführt wurde und etliches mehr.

Klingt kompliziert? Fragen Sie uns gern. Nach Prüfung und Empfehlung der Abfallsituation erstellen wir Ihnen gern die vollständige und gesetzeskonforme Dokumentation. Und falls die Abfallbehörde später Ihre Dokumentation überprüft, stehen wir natürlich an Ihrer Seite.

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