Aufgaben als

Mieter

Die novellierte Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) gilt für alle Unternehmen, Unternehmer, Handwerksbetriebe, Freiberufler und Gewerbetreibenden. Jeder hat Aufgaben zu erfüllen, die in der Gewerbeabfallverordnung festgeschrieben sind.

Als Mieter einer Gewerbeimmobilie steht als erstes die Frage an, ob Sie selbst ein Entsorgungsunternehmen mit der Entsorgung einiger Abfallbehälter beauftragt haben. Ist das der Fall, treffen auf Sie die Verpflichtungen der Gewerbetreibenden zu; bitte informieren Sie sich dort weiter.

Falls sich Ihr Vermieter bzw. Verwalter um die Entsorgung der Abfälle kümmert, haben Sie eigentlich nur eine Aufgabe: Sie müssen Ihren Vermieter dazu bringen, Ihnen einige Informationen zur Abfallsammlung des gesamten Gebäudes zur Verfügung zu stellen.

Die meisten Vermieter werden das wahrscheinlich im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung durchführen.

Am einfachsten ist es, wenn Sie ihm diese Vermieter-Information zur Gewerbeabfallverordnung schicken. Idealerweise erhalten Sie die nächste Nebenkostenabrechnung dann bereits korrekt und gesetzeskonform.

Falls nicht, erinnern Sie ihn bitte daran. Sie sind in der Pflicht, diese Informationen bereit zu halten. Tun Sie es nicht und das zuständige Umweltamt prüft Sie, kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro verhängt werden.

Das hätte noch weitreichendere Folgen (z.B. Eintrag in das Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz).

Möchten Sie, dass wir Ihren Vermieter direkt kontaktieren?
Dann schicken Sie uns gern eine kurze Nachricht.

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