Die novellierte Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) gilt für alle Unternehmen, Unternehmer, Handwerksbetriebe, Freiberufler und Gewerbetreibenden. Jeder hat einige Aufgaben zu erfüllen, die in der Gewerbeabfallverordnung festgeschrieben sind. Die Aufgaben für Freiberufler und Selbstständige unterscheiden sich zunächst danach, wo Abfälle anfallen bzw. wo sich Ihr Büro befindet.
Wie immer: Es kommt darauf, und zwar auf die Abfallart, die Abfallmenge und einige andere Faktoren. Grundsätzlich sollen bis zu acht und mehr Abfallarten separat erfasst werden:
Sie haben dafür zu wenig Platz oder meinen, dass alles viel zu teuer wird? Vielleicht können Sie eine der wenigen Ausnahmen anwenden, die In der Gewerbeabfallverordnung aufgeführt sind. Die sind allerdings nicht exakt definiert. Somit bleibt häufig unklar, ob eine Ausnahmeregelung angewandt werden kann oder nicht.
Fragen Sie uns gern. Wir prüfen für Sie, welche Verpflichtungen Sie haben. Gleichzeitig erhalten Sie unsere Empfehlung, wie Sie diese am einfachsten umsetzen können.
Sie müssen beispielsweise dokumentieren,
Klingt kompliziert? Fragen Sie uns gern. Nach Prüfung und Empfehlung der Abfallsituation erstellen wir Ihnen gern die vollständige und gesetzeskonforme Dokumentation. Und falls die Abfallbehörde später Ihre Dokumentation überprüft, stehen wir natürlich an Ihrer Seite.