Aufgaben als

Bauherr

Die Pflichten, die durch Baustellentätigkeiten entstehen können je nach Größe und Organisation sehr unterschiedlich ausfallen. Grundsätzlich sollen die Abfälle in mindestens zehn verschiedenen Abfallbehältern gesammelt werden, damit sie einem hochwertigen Recycling zugeführt werden können.

Ob Sie als Bauherr von allen Vorschriften betroffen sind, hängt von vielen Faktoren ab:

Handelt es sich um eine kleinere Baumaßnahme (wie Renovierung), bei der insgesamt weniger als 10 qbm Baustellenabfälle anfallen? 
In diesem Falle sind Sie von den Anforderungen der Verordnung befreit.

Werden voraussichtlich mehr als 10 qbm Baustellenabfälle entstehen und haben Sie als Bauherr klare Anordnungen gegeben, wie mit den Abfällen zu verfahren ist?
Soweit Sie die einzelnen Gewerke mit der Entsorgung beauftragt haben, sind diese für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen inkl. der jeweiligen Dokumentation verantwortlich. Sind Sie selbst für die Entsorgung der Bauabfälle verantwortlich, benötigen Sie für jede einzelne Baustelle eine rechtskonforme Dokumentation. Aus dieser muss nachvollziehbar hervorgehen, welche Menge von welchen Abfällen von wem und wie entsorgt worden sind.

Klingt kompliziert? Fragen Sie uns gern. Nach Prüfung und Empfehlung der Abfallsituation erstellen wir Ihnen gern die vollständige und gesetzeskonforme Dokumentation. Und falls die Abfallbehörde später Ihre Dokumentation überprüft, stehen wir natürlich an Ihrer Seite.
 

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